Beispielsweise ist die Kündigung eines Wohnungsmietvertrags mit einem E-Postbrief unwirksam und muss wiederholt werden. Die Post dagegen argumentiert, dass Verbraucher die Werbeaussagen "verbindlich" ...
Sowohl der E-Postbrief der Deutschen Post als auch der DE-Mail-Service bieten standardmäßig keine durchgängige Verschlüsselung an. Bei beiden Diensten ist die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gleichwohl ...
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